Standesamt Pförring

Anschrift

Standesamt Pförring
Marktplatz 1
85104 Pförring


Mail:
standesamt@pfoerring.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Pförring vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@pfoerring.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Pförring.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Pförring

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den Beleg über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Papiere enthalten wichtige Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erstellt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Pförring ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Pförring geboren sind.

Anbei mehrere allgemeine Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. In der Regel tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, nichtsdestotrotz können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Amt Pförring das Dokument aus. Es finden sich unterschiedliche Versionen der Geburtsdokumenten, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Sie wird gebraucht für vielfältige bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Im Falle, dass das Dokument verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Pförring eine Ersatzurkunde bitten. Zu diesem Zweck sind erforderlich in der Regel personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Pförring

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine bewiesene, überwiegend zulässig statthafte, gestärkte Form einer Bindung von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Heirat beim Amt in Pförring einleiten und die hierfür notwendigen Dokumente beziehen. Grundsätzlich sollten Sie persönlich bei der Behörde in Pförring erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist zwingend, damit die Behörde einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dafür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Anmeldung der Verehelichung bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument vom Standesamt. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original der Behörde vorliegen, nicht Originale sind nicht gestattet!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Pförring berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Pförring zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Einholung der zwingenden Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.