Standesamt Obertrubach Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie wesentlichen Informationen zur Standesamt Obertrubach Geburtsurkunde. Als offizielle Urkunde bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Obertrubach offiziell die Geburt einer Person in Obertrubach und beinhaltet wichtige Daten wie Name, Datum der Geburt, Stätte der Geburt sowie die Details der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Obertrubach

Standesamt Obertrubach
Teichstraße 5
91286 Obertrubach


Mail:
standesamt@obertrubach.de

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Standesamt Obertrubach Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Obertrubach Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Obertrubach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@obertrubach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Obertrubach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Obertrubach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Obertrubach
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Obertrubach
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Obertrubach
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Obertrubach

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, welche Dokumente den Beleg über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Unterlagen enthalten signifikante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Obertrubach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Obertrubach geboren sind.

Hier sind ein paar allgemeine Details über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Generell übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, hingegen können auch die Mütter und Väter eigenständig die Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt das Standesamt Obertrubach das Dokument aus. Man unterscheidet mannigfaltige Formen von Geburtsbescheinigungen, wie etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird gebraucht bei vielfältige bürokratische Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sofern die Urkunde verloren geht bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man beim Standesamt Obertrubach eine Ersatzurkunde bitten. Zu diesem Zweck werden meistens persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, ebenso die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Obertrubach

Definition

Eine Heirat bildet eine behördliche, weitgehend rechtlich erlaubte, gesicherte Basis einer Beziehung zweier Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Heirat beim Standesamt Obertrubach anzeigen und die hierbei erforderlichen Papiere erhalten. Generell sollten Sie persönlich beim Standesamt Obertrubach auftauchen. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt den anderen durch einen Brief zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Obertrubach antreten können, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren ungleiche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte kann dazu ein paar Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Verehelichung amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können weitere Unterlagen relevant sein! Das Stadtbüro in Obertrubach ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der benötigten Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.