Standesamt Oberndorf a.Lech

Anschrift

Standesamt Oberndorf a.Lech
Eggelstetter Straße 3
86698 Oberndorf a.Lech


Mail:
standesamt@oberndorf-a-lech.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberndorf a.Lech vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@oberndorf-a-lech.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberndorf a.Lech.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberndorf a.Lech

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren offizielle Dokumente, welche Dokumente den Dokumentation über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Dokumente enthalten wichtige Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Oberndorf a.Lechgeboren wurden, beim Standesamt Oberndorf a.Lech beantragt werden.

Im Weiteren sind ein paar allgemeine Details betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Normalerweise führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, trotzdem dürfen ebenso die Eltern selbst die Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht die Behörde in Oberndorf a.Lech die Urkunde aus. Es gibt variantenreiche Formen von Geburtsnachweisen, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird benötigt für mannigfaltige Verwaltungszwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Wenn die Urkunde abhandenkommt oder beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Oberndorf a.Lech eine Duplikaturkunde ersuchen. Für diesen Zweck sind erforderlich gewöhnlich persönliche Daten sowie ein Ausweis, ferner die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es geboten sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oberndorf a.Lech

Definition

Ein Ehebündnis benennt eine anerkannte, vorwiegend gesetzlich legale, untermauerte Form einer Beziehung gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Verehelichung beim Standesamt in Oberndorf a.Lech aufnehmen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Unterlagen zu holen. Generell sollten Sie offiziell beim zuständigen Amt in Oberndorf a.Lech auftauchen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dazu eine Reihe von Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Heirat amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien reichen nicht aus !

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt werden weitere Untelagen unerlässlich sein! Ihr Trauamt in Oberndorf a.Lech berät Sie gerne.

Fristen

Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der zwingenden Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Der Preis für die Ermittlung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Oberndorf a.Lech

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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