Standesamt Oberleichtersbach

Anschrift

Standesamt Oberleichtersbach
Marktplatz 2
97769 Bad Brückenau


Mail:
standesamt@bad-brueckenau.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberleichtersbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bad-brueckenau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberleichtersbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberleichtersbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen gesetzliche Dokumente, die den Bestätigung über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten signifikante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Oberleichtersbach geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Oberleichtersbach beantragen.

Nachstehend sind mehrere allgemeine Details betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Generell übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, aber dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Amt Oberleichtersbach das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung diverse Versionen der Geburtsdokumenten, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht zu unterschiedliche bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Schule.

Neubestellung

Falls einmal das Dokument abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man beim Standesamt Oberleichtersbach eine neue Urkunde anfordern. Für diesen Zweck werden in der Regel personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, und auch die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oberleichtersbach

Definition

Eine Trauung definiert eine erklärte, meistens rechtlich erlaubte, gefestigte Basis eines Beisammenseins zweier Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Heirat beim Standesamt Oberleichtersbach einleiten und die zu diesem Zweck erforderlichen Nachweise. besorgen. Prinzipiell müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Oberleichtersbach vorsprechen. Ist einer der Zweien verhindert, darf dieser seinen Partner in geschriebener Form bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht in Oberleichtersbach sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Trauung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter kann hierfür viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Einschreibung der Eheschließung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein erneutes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen werden weitere Untelagen gefordert sein! Ihr Stadtbüro in Oberleichtersbach informiert Sie gerne!

Fristen

Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein bestimmter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Oberleichtersbach zu informieren, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Einholung der erforderlichen Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.