Standesamt Obergriesbach

Anschrift

Standesamt Obergriesbach
Postfach 64
86451 Dasing


Mail:
standesamt@obergriesbach.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Obergriesbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@obergriesbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Obergriesbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Obergriesbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtliche Dokumente, die den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten wichtige Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erstellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Obergriesbach geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Obergriesbach beantragen.

Nachfolgend finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Üblicherweise erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, nichtsdestotrotz können auch die Eltern persönlich die Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Standesamtsbüro Obergriesbach das Dokument aus. Es gibt variantenreiche Versionen von Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) oder die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendung

Das Dokument fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird eingesetzt bei diverse bürokratische Zwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sollte die Geburtsurkunde verlegt wird bzw. beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Obergriesbach eine neue Urkunde beantragen. Hierfür benötigt man üblicherweise persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, ferner die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es notwendig sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Obergriesbach

Definition

Eine Verehelichung benennt eine bewiesene, meistenteils juristisch rechtmäßige, gesicherte Bestätigung einer Vereinigung von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung bei der Behörde in Obergriesbach aufnehmen und die dazu erforderlichen Anträge und Urkunden erhalten. Unbedingt sollten Sie direkt im Obergriesbach auftreten. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht in Obergriesbach sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Trauung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dafür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Eheschließung rechtskräftig. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Kopien werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen können andere Unterlagen relevant sein! Ihr Standesamt in Obergriesbach berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Obergriesbach zu informieren, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Besorgung der erforderlichen Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.