Standesamt Langenneufnach

Anschrift

Standesamt Langenneufnach
Rathausstraße 58
86863 Langenneufnach


Mail:
standesamt@langenneufnach.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Langenneufnach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@langenneufnach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Langenneufnach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Langenneufnach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren staatliche Dokumente, welche den Beweis über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Langenneufnachgeboren wurden, beim Standesamt Langenneufnach beantragt werden.

Hier sind zahlreiche allgemeinen Fakten zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Generell führt aus die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, nichtsdestotrotz dürfen auch die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Amt Langenneufnach das Dokument aus. Es bieten sich verschiedenartige Formen der Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient als offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird bei diverse Verwaltungszwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Wenn das Dokument verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Langenneufnach eine Duplikaturkunde bitten. Zu diesem Zweck benötigt man üblicherweise persönliche Angaben und ein Ausweis, sowie die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Langenneufnach

Definition

Eine Heirat bildet eine dokumentierte, zumeist juristisch erlaubte, festgemachte Erklärung einer Beziehung von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Standesamt Langenneufnach anzeigen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Dokumente erhalten. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell bei der Behörde in Langenneufnach auftreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist es ihm gestattet die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Langenneufnach antreten können, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist unerlässlich, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird dazu einige Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Hochzeit wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Replikate reichen nicht aus !

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können andere Unterlagen vonnöten sein! Das Standesamt in Langenneufnach beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Langenneufnach zu informieren, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Besorgung der notwendigen Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Preis für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.