Standesamt Landensberg

Anschrift

Standesamt Landensberg
Hauptstraße 28
89356 Haldenwang


Mail:
standesamt@landensberg.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Landensberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@landensberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Landensberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Landensberg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen offizielle Dokumente, welche den Nachweis über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Unterlagen enthalten zentrale Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Landensberggeborene Personen beim Standesamt Landensberg zu beantragen.

Im Folgenden sind ein paar grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Gewöhnlich vollzieht die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, aber können ebenso die Eltern selbst die Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt das Amt Landensberg das Dokument aus. Es bieten sich unterschiedliche Kategorien der Geburtsurkunden, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) und die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendung

Das Dokument dient als amtlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird gebraucht für vielfältige bürokratische Zwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sofern die Urkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand bei der Behörde in Landensberg eine Duplikaturkunde bitten. Für diesen Zweck werden gewöhnlich personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, sowie die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Landensberg

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine erklärte, meistenteils juristisch geregelte, gestärkte Erklärung eines Bündnisses zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Eheschließung bei der Behörde in Landensberg einleiten und die dafür notwendigen Papiere holen. Generell müssen Sie selber beim Amt in Landensberg antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Amt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dafür viele Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für das Recht der Trauung bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Schreiben der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original abgegeben werden, Fotokopien sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können andersartige Unterlagen vonnöten sein! Ihr Stadtbüro in Landensberg klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Besorgung der erforderlichen Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.