Standesamt Kirchensittenbach

Anschrift

Standesamt Kirchensittenbach
Rathausgasse 1
91241 Kirchensittenbach


Mail:
standesamt@kirchensittenbach.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kirchensittenbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kirchensittenbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kirchensittenbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kirchensittenbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind verbindliche Dokumente, welche den Beleg über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erstellt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Kirchensittenbachgeboren wurden, beim Standesamt Kirchensittenbach beantragt werden.

Im Weiteren sind zahlreiche allgemeinen Fakten hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. In der Praxis tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, allerdings dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Standesamt Kirchensittenbach die Urkunde aus. Es finden sich mannigfaltige Versionen von Geburtsnachweisen, so wie die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Urkunde dient als amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird benötigt bei unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass das Dokument verloren geht bzw. beschädigt wird, kann eine Person bei der Behörde in Kirchensittenbach eine Duplikaturkunde anfordern. Dafür werden meistens personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, und auch die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es nötig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kirchensittenbach

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine behördliche, meistenteils zulässig zulässige, gestärkte Kennzeichung einer Bindung zweier zusammengehörender Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Trauung beim Standesamt Kirchensittenbach aufnehmen und die dazu notwendigen Anträge und Urkunden holen. Grundsätzlich sollten Sie selber bei der Behörde in Kirchensittenbach auftreten. Ist eine der Personen nicht verfügbar ist es ihm gestattet seinen Partner durch einen Brief zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Amt für die Registration der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Amt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu viele Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Eintragung der Hochzeit wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Replikate sind nicht gestattet!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können andere Belege unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Kirchensittenbach informiert Sie gerne!

Fristen

Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Kirchensittenbach zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der erforderlichen Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.