Standesamt Hofkirchen
Anschrift
Standesamt Hofkirchen
Rathausstraße 1
94544 Hofkirchen
Mail: standesamt@hofkirchen.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hofkirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@hofkirchen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hofkirchen.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Hofkirchen
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtsgültige Dokumente, welche Dokumente den Dokumentation über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Unterlagen enthalten entscheidende Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Hofkirchen ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Hofkirchen geboren sind.
Im Weiteren sind ein paar generelle Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In der BRD müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. In der Praxis besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, dennoch dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt einreichen.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt überreicht die Behörde in Hofkirchen das Dokument aus. Es existieren verschiedene Formen von Geburtsdokumenten, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.
Nutzung
Das Dokument dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird verwendet für vielfältige administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.
Ersatzbeschaffung
Sollte die Geburtsurkunde verloren geht oder beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Hofkirchen eine Duplikaturkunde ersuchen. Hierfür benötigt man in der Regel personenbezogene Daten und ein Ausweis, ferner die Zahlung der fälligen Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es geboten sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Hofkirchen
Definition
Eine Heirat bezeichnet eine anerkannte, zumeist juristisch geregelte, festgemachte Form eines Bündnisses zweier Einzelpersonen.
Beschreibung
Die Personen können die Eheschließung bei der Behörde in Hofkirchen anzeigen und die dazu notwendigen Dokumente erhalten. Prinzipiell sollten Sie eigenhändig beim Amt in Hofkirchen vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.
Welches Stadtbüro für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Gibt es abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.
Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte kann dafür mehrere Fragen an das Paar stellen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Registration der Eheschließung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Bericht der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren notwendig.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien sind nicht gestattet!
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In expliziten Fällen können weitere Unterlagen relevant sein! Das Standesamt in Hofkirchen beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Hofkirchen zu informieren, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Aufbringung der zwingenden Urkunden Zeit kosten kann.
Kosten
Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Hofkirchen
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Hofkirchen auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Hofkirchen.
Wegweiser:
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