Standesamt Heiligenstadt i.OFr. Geburtsurkunde

An dieser Stelle finden Sie relevanten Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Heiligenstadt i.OFr.. Als amtliches Dokument bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Heiligenstadt i.OFr. offiziell die Geburt einer Person in Heiligenstadt i.OFr. und beinhaltet wichtige Daten wie Personenname, Tag der Geburt, Stätte der Geburt sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Heiligenstadt i.OFr.

Standesamt Heiligenstadt i.OFr.
Marktplatz 20
91332 Heiligenstadt i.OFr.


Mail:
standesamt@heiligenstadt-i-ofr.de

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Standesamt Heiligenstadt i.OFr. Öffnungszeiten

Keine angegeben.

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Heiligenstadt i.OFr. Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Heiligenstadt i.OFr. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@heiligenstadt-i-ofr.de

Inhaltsverzeichnis

  1. Anschrift
  2. Öffnungszeiten
  3. Terminvereinbarung
  4. Personenstandsurkunden vom Standesamt Heiligenstadt i.OFr.
  5. Informationen zu Geburtsurkunden
  6. Heirat im Standesamt Heiligenstadt i.OFr.
  7. Basisdaten Heiligenstadt i.OFr.

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Heiligenstadt i.OFr..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:


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Personenstandsurkunden vom Standesamt Heiligenstadt i.OFr.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Heiligenstadt i.OFr.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:


Geburtsurkunde
online anfordern

Standesamt Heiligenstadt i.OFr.

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:


Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister online anfordern

Standesamt Heiligenstadt i.OFr.

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:


Internationale Geburtsurkunde online anfordern

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Heiligenstadt i.OFr.

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtsgültige Dokumente, die den Nachweis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten bedeutsame Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erteilt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Heiligenstadt i.OFr. ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Heiligenstadt i.OFr. geboren sind.

Nachstehend sind verschiedene allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Üblicherweise verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, aber dürfen auch die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Standesamtsbüro Heiligenstadt i.OFr. die Urkunde aus. Es gibt variantenreiche Versionen von Geburtsurkunden, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendung

Das Dokument dient wie amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird bei verschiedene administrative Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung in einer Schule.

Neubestellung

Falls das Dokument verschwindet bzw. beschädigt wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Heiligenstadt i.OFr. eine Ersatzurkunde anfordern. Für diesen Zweck werden gewöhnlich persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, ferner die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Heiligenstadt i.OFr.

Definition

Eine Vermählung verdeutlicht eine bewiesene, zumeist legitim erlaubte, festgemachte Kennzeichung einer Bindung beider Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Vermählung beim Standesamt Heiligenstadt i.OFr. einleiten und die zu diesem Zweck notwendigen Unterlagen zu holen. Prinzipiell müssen Sie persönlich beim zuständigen Amt in Heiligenstadt i.OFr. antreten. Ist eine der Personen nicht verfügbar ist dieser befugt den anderen in geschriebener Form zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht in Heiligenstadt i.OFr. sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen abweichende Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit die Behörde einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter kann in Folge dessen einige Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Verehelichung amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument der Behörde. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original abgegeben werden, Kopien sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können andere Belege vonnöten sein! Ihr Trauamt in Heiligenstadt i.OFr. ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Heiligenstadt i.OFr. schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Besorgung der notwendigen Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Heiligenstadt i.OFr.

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

Landesportal
Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Heiligenstadt i.OFr.

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Wegweiser:

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