Standesamt Großkarolinenfeld Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie jegliche Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Großkarolinenfeld. Als behördliches Papier bestätigt die Standesamt Großkarolinenfeld Geburtsurkunde formell die Geburt einer Person in Großkarolinenfeld und beinhaltet wichtige Daten wie Bezeichnung, Tag der Geburt, Stätte der Geburt sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Großkarolinenfeld

Standesamt Großkarolinenfeld
Karolinenplatz 12
83109 Großkarolinenfeld


Mail:
standesamt@grosskarolinenfeld.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Standesamt Großkarolinenfeld Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Großkarolinenfeld Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Großkarolinenfeld vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@grosskarolinenfeld.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Großkarolinenfeld.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Großkarolinenfeld

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Großkarolinenfeld
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Großkarolinenfeld
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Großkarolinenfeld
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Großkarolinenfeld

Geburtsurkunden in Deutschland sind staatliche Dokumente, welche den Zeugnis über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten bedeutsame Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erteilt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Großkarolinenfeldgeboren wurden, beim Standesamt Großkarolinenfeld beantragt werden.

Hier sind mehrere Basisinformationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Generell vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, allerdings können auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Standesamt Großkarolinenfeld das Dokument aus. Es gibt unterschiedliche Typen der Geburtsdokumenten, wie etwa die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Das Dokument fungiert als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird gebraucht für diverse Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.

Nachbestellung

Falls einmal das Dokument verloren geht bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Großkarolinenfeld eine Duplikaturkunde ersuchen. Zu diesem Zweck sind erforderlich meistens persönliche Angaben sowie ein Ausweis, sowie die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es nötig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Großkarolinenfeld

Definition

Eine Heirat bildet eine anerkannte, zumeist legitim rechtmäßige, gefestigte Basis eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Heirat beim Amt in Großkarolinenfeld einleiten und die hierbei unerlässlichen Dokumente holen. Unbedingt sollten Sie selbst beim Standesamt Großkarolinenfeld auftauchen. Ist eine der Personen verhindert, kann dieser, die andere Person schriftlich zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Amt für die Eintragung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss dafür ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben vorliegen, Replikate sind nicht erlaubt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können weitere Dokumente erforderlich sein! Ihr Standesamt in Großkarolinenfeld beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Heirat erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Besorgung der notwendigen Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.