Standesamt Glött
Anschrift
Standesamt Glött
Hochstiftstraße 2
89438 Holzheim
Mail: standesamt@gloett.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Glött vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@gloett.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Glött.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Glött
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Glöttgeboren wurden, beim Standesamt Glött beantragt werden.
Anbei mehrere generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
Hierzulande müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. In der Praxis verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, nichtsdestotrotz können auch die Eltern persönlich die Geburt einreichen.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Amt Glött das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung unterschiedliche Typen von Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.
Anwendung
Die Urkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Das Dokument wird gebraucht zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung in einer Schule.
Ersatzbeschaffung
Wenn die Urkunde verloren geht oder beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Glött einen Ersatz anfordern. Dafür werden in der Regel persönliche Daten und ein Ausweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Kosten.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Glött
Definition
Ein Ehebündnis bildet eine dokumentierte, weitgehend zulässig zugestandene, gefestigte Grundlage eines Beisammenseins von paarigen Personen.
Beschreibung
Die beiden Personen sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Glött anmelden und die zu diesem Zweck relevanten Unterlagen zu erhalten. Unbedingt sollten Sie selber beim Standesamt Glött auftreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person erklärt werden.
Welche Behörde für die Aufnahme der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.
Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter kann dazu eine Reihe von Fragen an das Paar richten.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Eintragung der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen als Originalausgaben vorliegen, Replikate werden nicht anerkannt!
Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In expliziten Fällen können andere Belege gefordert sein! Das Standesamt in Glött informiert Sie gerne!
Fristen
Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Glött schlauzumachen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Einholung der benötigten Nachweise etwas dauern kann.
Kosten
Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Glött
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Glött auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Holzheim.
Wegweiser:
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