Standesamt Georgenberg

Anschrift

Standesamt Georgenberg
Neuenhammer Straße 1
92714 Pleystein


Mail:
standesamt@pleystein.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Georgenberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@pleystein.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Georgenberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Georgenberg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen offizielle Dokumente, die den Bestätigung über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Georgenberg geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Georgenberg beantragen.

Hier sind verschiedene allgemeine Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Generell führt aus die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, allerdings können ebenso die Mütter und Väter eigenständig die Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt die Behörde in Georgenberg das Dokument aus. Es bieten sich diverse Kategorien von Geburtsurkunden, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Gebrauch

Das Dokument fungiert als offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Sie wird verwendet für diverse bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Georgenberg eine Duplikaturkunde bitten. Für diesen Zweck werden in der Regel persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, ferner die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es geboten sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Georgenberg

Definition

Eine Vermählung benennt eine anerkannte, weitgehend juristisch legale, belegte Begründung einer Vereinigung mehrerer Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt in Georgenberg anzeigen und die hierfür notwendigen Dokumente beschaffen. Prinzipiell müssen Sie persönlich bei der Behörde in Georgenberg auftauchen. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht in Georgenberg sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welche Behörde für die Registration der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird dafür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, Kopien werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können andere Belege gewünscht sein! Ihr Amt in Georgenberg klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Üblicherweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein spezieller Termin für die Heirat erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Georgenberg zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Beschaffung der notwendigen Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Georgenberg

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberpfalz

Kreis
Neustadt an der Waldnaab

Höhe
548 m ü. NHN

Fläche
42,4 km2

Einwohner
2309 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
54 Einwohner je km2

Postleitzahl
92714

Vorwahl
09654

KFZ Kennzeichen
NEW, ESB, VOH

Gemeindeschlüssel
09 3 74 147

Landesportal

Landesportal
Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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