Standesamt Buxheim (Oberbayern) Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie relevanten Informationen zur Standesamt Buxheim (Oberbayern) Geburtsurkunde. Als staatliches Zeugnis bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Buxheim (Oberbayern) verbindlich die Geburt einer Person in Buxheim (Oberbayern) und beinhaltet zentrale Daten wie Personenname, Geburtstag, Stätte der Geburt sowie die Daten der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Buxheim (Oberbayern)

Standesamt Buxheim (Oberbayern)
Dorfplatz 2
85114 Buxheim


Mail:
standesamt@buxheim-oberbayern.de

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Standesamt Buxheim (Oberbayern) Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Buxheim (Oberbayern) Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Buxheim (Oberbayern) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@buxheim-oberbayern.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Buxheim (Oberbayern).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Buxheim (Oberbayern)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Buxheim (Oberbayern)
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Buxheim (Oberbayern)
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Buxheim (Oberbayern)
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Buxheim (Oberbayern)

Geburtsurkunden in Deutschland sind amtliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Papiere enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erteilt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Buxheim (Oberbayern) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Buxheim (Oberbayern) eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Weiteren sind verschiedene Basisinformationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Üblicherweise verrichtet die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, jedoch können gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Amt Buxheim (Oberbayern) die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet diverse Typen von Geburtsnachweisen, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Das Dokument wird verwendet bei vielfältige Verwaltungszwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Schule.

Neubestellung

Falls einmal die Urkunde abhandenkommt oder beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Buxheim (Oberbayern) einen Ersatz beantragen. Hierfür werden gewöhnlich persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

Für in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Buxheim (Oberbayern)

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine dokumentierte, überwiegend rechtens statthafte, festgemachte Grundlage einer Bindung gemeinsamer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Trauung bei der Behörde in Buxheim (Oberbayern) aufnehmen und die dazu erforderlichen Anträge und Urkunden beziehen. Prinzipiell müssen Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Buxheim (Oberbayern) vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht in Buxheim (Oberbayern) sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit die Behörde sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter kann dafür eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Eheschließung amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original der Behörde vorliegen, Nachbildungen gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen werden weitere Untelagen unerlässlich sein! Das Amt in Buxheim (Oberbayern) berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Buxheim (Oberbayern) schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der erforderlichen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.