Standesamt Achslach Geburtsurkunde

Hier finden Sie wichtigen Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Achslach. Als amtliches Dokument bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Achslach formell die Geburt einer Person in Achslach und beinhaltet zentrale Daten wie Bezeichnung, Geburtstag, Ort der Geburt sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Achslach

Standesamt Achslach
Postfach 65
94235 Ruhmannsfelden


Mail:
standesamt@achslach.de

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Standesamt Achslach Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Achslach Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Achslach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@achslach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Achslach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Achslach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Achslach
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Achslach
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Achslach
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Achslach

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als amtliche Dokumente, solche, die den Bestätigung über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Achslachgeboren wurden, beim Standesamt Achslach beantragt werden.

Hier einige ein paar generelle Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Meistens vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, jedoch können ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Standesamtsbüro Achslach das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Sorten von Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Gebrauch

Das Dokument fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt für mannigfaltige bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Wenn das Dokument abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Achslach einen Ersatz ersuchen. Zu diesem Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben und ein Ausweis, sowie die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Achslach

Definition

Ein Ehebündnis bezeichnet eine bewiesene, gewöhnlich zulässig rechtmäßige, belegte Grundlage eines Bündnisses mehrerer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Vermählung beim Standesamt Achslach erklären und die hierfür notwendigen Anträge und Urkunden besorgen. Unbedingt sollten Sie selber bei der Behörde in Achslach antreten. Ist einer der Zweien verhindert, ist dieser befugt seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Achslach antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Amt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird deswegen einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für das Recht der Trauung amtlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate gelten nicht!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können andersartige Unterlagen erforderlich sein! Ihr Amt in Achslach informiert Sie gerne!

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.