Standesamt Dorfen
Anschrift
Standesamt Dorfen
Marienplatz 10
84405 Dorfen
Mail: standesamt@dorfen.de
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Dorfen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 80 81) 4 11 22
E-Mail: standesamt@dorfen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Dorfen.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Dorfen
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, welche Dokumente den Dokumentation über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Papiere enthalten entscheidende Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Dorfen geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Dorfen beantragen.
Hier sind mehrere allgemeinen Fakten hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In der BRD sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Generell vollzieht die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, hingegen dürfen auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt anmelden.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht das Standesamt Dorfen die Urkunde aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Versionen der Geburtsnachweisen, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.
Verwendungszweck
Das Dokument fungiert als gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Das Dokument wird bei vielfältige bürokratische Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Schule.
Wiederbeschaffung
Wenn die Urkunde verloren geht oder beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Dorfen eine Ersatzurkunde ersuchen. Für diesen Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, ebenso die Entrichtung der anfallenden Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Dorfen
Definition
Ein Ehebündnis beschreibt eine behördliche, vorwiegend rechtlich legale, festgemachte Basis einer Bindung von paarigen Menschen.
Beschreibung
Die Personen können die Heirat beim Amt in Dorfen aufnehmen und die hierfür unerlässlichen Anträge und Urkunden beschaffen. Generell müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Dorfen vorsprechen. Ist einer der Zweien verhindert, kann dieser, seinen Partner schriftlich ermächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht in Dorfen sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Welches Standesamt für die Eintragung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Existieren ungleiche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.
Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss dazu viele Fragen an die Eheschließenden richten.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge werden nicht anerkannt!
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderen Fällen können weitere Unterlagen vonnöten sein! Das Standesamt in Dorfen informiert Sie gerne!
Fristen
Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Dorfen zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Dorfen
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberbayern
Kreis
Erding
Höhe
465 m ü. NHN
Fläche
99,56 km2
Einwohner
14.992 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
151 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
ED
Gemeindeschlüssel
09 1 77 115
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Dorfen auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Dorfen.
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