Standesamt Wörth a.Main
Anschrift
Standesamt Wörth a.Main
Luxburgstraße 10
63939 Wörth a.Main
Mail: standesamt@woerth-a-main.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wörth a.Main vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@woerth-a-main.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wörth a.Main.
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Personenstandsurkunden vom Standesamt Wörth a.Main
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland sind gesetzliche Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person liefern. Sie enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Wörth a.Main ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Wörth a.Main geboren sind.
Im Folgenden sind ein paar Basisinformationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. Generell führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, trotzdem dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt registrieren.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamt Wörth a.Main die Urkunde aus. Es gibt unterschiedliche Formen der Geburtsdokumenten, etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.
Gebrauch
Die Urkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Sie wird für diverse Verwaltungszwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.
Nachbestellung
Falls einmal das Dokument verschwindet bzw. beschädigt wird, kann man beim zuständigen Amt Wörth a.Main einen Ersatz anfordern. Hierfür benötigt man in der Regel persönliche Daten sowie eine Identifikation, ebenso die Begleichung der anfallenden Kosten.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Wörth a.Main
Definition
Eine Heirat bezeichnet eine bewiesene, vorwiegend juristisch statthafte, gefestigte Form einer Beziehung von zwei Menschen.
Beschreibung
Die Heiratswilligen müssen die Verehelichung bei der Behörde in Wörth a.Main einleiten und die hierbei notwendigen Anträge und Urkunden erhalten. Grundsätzlich müssen Sie direkt beim Amt in Wörth a.Main auftreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist es ihm gestattet seinen Partner durch einen Brief zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht in Wörth a.Main sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.
Welches Standesamt für die Anmeldung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren nicht die gleichen Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung anmelden wollen.
Die Anmeldung der Eheschließung ist zwingend, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss in Folge dessen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Heirat amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Dokument der Behörde. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ferner ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale gelten nicht!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In expliziten Fällen können weitere Dokumente wichtig sein! Das Hochzeitsamt in Wörth a.Main informiert Sie gerne!
Fristen
Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente etwas dauern kann.
Kosten
Der Preis für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Wörth a.Main
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Wörth a.Main auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Wörth a.Main.
Wegweiser:
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