Standesamt Weinstadt Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Weinstadt
Marktplatz 1
71384 Weinstadt


Mail:
standesamt@weinstadt.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 16:00
Dienstag: 08:00 – 16:00
Mittwoch: 08:00 – 16:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 15:00 – 19:00
Freitag: 08:00 – 16:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Weinstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 71 51) 69 32 80
E-Mail: standesamt@weinstadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Weinstadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Weinstadt

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, solche, die die Dokumentation über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Unterlagen enthalten zentrale Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgestellt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Weinstadtgeborene Personen beim Standesamt Weinstadt zu beantragen.

Anbei mehrere Basisinformationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Normalerweise tätigt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, aber können auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht das Standesamt Weinstadt das Dokument aus. Es bieten sich verschiedenartige Typen der Geburtsurkunden, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird bei verschiedene bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Im Falle, dass das Dokument verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Weinstadt eine Duplikaturkunde ersuchen. Dafür werden gewöhnlich persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, ebenso die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es nötig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Weinstadt

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine amtliche, weitgehend legitim statthafte, untermauerte Erklärung eines Bündnisses zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Verehelichung beim Standesamt Weinstadt aufnehmen und die hierfür relevanten Nachweise. holen. Für gewöhnlich müssen Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Weinstadt erscheinen. Ist einer der beiden nicht verfügbar ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit die Behörde sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann deswegen mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Eheschließung amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Abzüge reichen nicht aus !

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen gefordert sein! Das Hochzeitsamt in Weinstadt ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Heirat erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Weinstadt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Beschaffung der erforderlichen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Weinstadt

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Stuttgart

Kreis
Rems-Murr-Kreis

Höhe
241 m ü. NHN

Fläche
31,71 km2

Einwohner
26.902 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
848 Einwohner je km2

Postleitzahl
71384

Vorwahl
07151

KFZ Kennzeichen
WN, BK

Gemeindeschlüssel
08 1 19 091

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

Weinstadt

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