Standesamt Waldkirch Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Waldkirch
Marktplatz 1–5
79183 Waldkirch


Mail:
standesamt@stadt-waldkirch.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Waldkirch vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-waldkirch.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Waldkirch.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Waldkirch

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, solche, die die Dokumentation über die Geburt einer Person liefern. Solche Dokumente enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Waldkirch geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Waldkirch eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Folgenden sind mehrere generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. In der Regel führt aus die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, trotzdem können auch die Eltern eigenständig ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt die Behörde in Waldkirch die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet variantenreiche Kategorien von Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) und die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Urkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Sie wird verwendet für verschiedene bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte das Dokument verloren geht oder unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Waldkirch eine Duplikaturkunde anfordern. Hierfür werden in der Regel personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, ferner die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Waldkirch

Definition

Eine Heirat benennt eine erklärte, zumeist zulässig zulässige, gesicherte Grundlage einer Bindung beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Vermählung bei der Behörde in Waldkirch erklären und die dafür unerlässlichen Dokumente beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie selber bei der Behörde in Waldkirch erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist es ihm gestattet die andere Person schriftlich bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht in Waldkirch sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Anmeldung der Eheschließung amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entwickelt haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Fotokopien gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können andersartige Unterlagen erforderlich sein! Ihr Stadtbüro in Waldkirch stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Üblicherweise existieren keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der notwendigen Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Waldkirch

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Freiburg

Kreis
Emmendingen

Höhe
274 m ü. NHN

Fläche
48,47 km2

Einwohner
21.899 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
452 Einwohner je km2

Postleitzahl
79183

Vorwahl
07681

KFZ Kennzeichen
EM

Gemeindeschlüssel
08 3 16 056

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Waldkirch

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