Standesamt Viersen

Anschrift

Standesamt Viersen
Theodor-Frings-Allee 22
41747 Viersen


Mail:
Standesamt@Viersen.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:30
Dienstag: 08:00 – 12:30
Mittwoch: 08:00 – 12:30
Donnerstag: 08:00 – 12:30 / 14:00 – 18:00
Freitag:

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Viersen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 21 62) 1 01-0
E-Mail: Standesamt@Viersen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Viersen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Viersen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren amtliche Dokumente, welche den Nachweis über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Unterlagen enthalten entscheidende Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Viersen ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Viersen geboren sind.

Im Folgenden sind verschiedene allgemeinen Fakten hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Gewöhnlich übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, nichtsdestotrotz dürfen auch die Eltern selbst ihre Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Standesamtsbüro Viersen die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Versionen von Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Sie wird gebraucht für vielfältige administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass das Dokument verlegt wird oder unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Amt Viersen eine neue Urkunde bitten. Hierfür benötigt man in der Regel personenbezogene Daten und ein Ausweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Viersen

Definition

Eine Vermählung bildet eine dokumentierte, meistenteils gerecht zugestandene, verankerte Grundlage einer Verbindung mehrerer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat beim Standesamt in Viersen erklären und die dafür wichtigen Nachweise. beziehen. Unbedingt sollten Sie selber beim zuständigen Amt in Viersen erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist es ihm gestattet den anderen in geschriebener Form zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Viersen antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist zwingend, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss deswegen eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Heirat bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente vorliegen, Replikate werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können weitere Dokumente gewünscht sein! Das Trauamt in Viersen stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Normalerweise existieren keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Da aber meist ein konkreter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der benötigten Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Viersen

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Düsseldorf

Kreis

Höhe
41 m ü. NHN

Fläche
91,1 km2

Einwohner
77.523 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
851 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
VIE, KK

Gemeindeschlüssel
05 1 66 032

Landesportal

Landesportal
Nordrhein-Westfalen

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Viersen auf Wikipedia.

Stadtverwaltung Standesamt

Viersen

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Viersen.

Wegweiser:

Weitere Standesämter in Nordrhein-Westfalen: