Standesamt Tönisvorst

Anschrift

Standesamt Tönisvorst
Hochstr. 20a
47918 Tönisvorst


Mail:
standesamt@toenisvorst.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:30
Dienstag: 08:30 – 12:30
Mittwoch: 08:30 – 12:30
Donnerstag: 08:30 – 12:30
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Tönisvorst vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 21 51) 99 92 07
E-Mail: standesamt@toenisvorst.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Tönisvorst.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Tönisvorst

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, welche den Bestätigung über die Geburt einer Person liefern. Diese Unterlagen enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Tönisvorst geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Tönisvorst beantragen.

Nachstehend sind mehrere generelle Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. In der Praxis führt aus die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, nichtsdestotrotz dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Standesamt Tönisvorst die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden diverse Arten von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Sie wird eingesetzt zu vielfältige Verwaltungszwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Neubestellung

Im Falle, dass die Urkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Tönisvorst eine Duplikaturkunde ersuchen. Hierfür werden normalerweise persönliche Daten und eine Identifikation, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Tönisvorst

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine behördliche, weitgehend rechtens statthafte, untermauerte Kennzeichung eines Beisammenseins gemeinsamer Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt in Tönisvorst erklären und die zu diesem Zweck notwendigen Nachweise. erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell bei der Behörde in Tönisvorst vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht verfügbar darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht in Tönisvorst sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird deswegen mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Registration der Verehelichung amtlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Replikate sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen können weitere Schreiben wichtig sein! Das Amt in Tönisvorst beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Tönisvorst schlauzumachen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.