Standesamt Steinhagen (Bützow-Land)

Anschrift

Standesamt Steinhagen (Bützow-Land)
Am Markt 1
18246 Bützow


Mail:
standesamt@buetzow.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Steinhagen (Bützow-Land) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@buetzow.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Steinhagen (Bützow-Land).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Steinhagen (Bützow-Land)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren staatliche Dokumente, welche Dokumente den Beweis über die Geburt einer Person geben. Diese Papiere enthalten maßgebliche Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Steinhagen (Bützow-Land) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Steinhagen (Bützow-Land) geboren sind.

Anbei zahlreiche allgemeine Details zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. Gewöhnlich führt aus die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, dennoch dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Amt Steinhagen (Bützow-Land) die Geburtsurkunde aus. Es existieren variantenreiche Formen von Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Sie wird gebraucht zu verschiedene bürokratische Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls das Dokument verschwindet bzw. beschädigt wird, kann eine Person bei der Behörde in Steinhagen (Bützow-Land) einen Ersatz anfordern. Hierfür sind erforderlich üblicherweise personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Steinhagen (Bützow-Land)

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine anerkannte, überwiegend gerecht geregelte, festgemachte Bestätigung einer Beziehung zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Verehelichung bei der Behörde in Steinhagen (Bützow-Land) anzeigen und die zu diesem Zweck wichtigen Anträge und Urkunden beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie eigenhändig bei der Behörde in Steinhagen (Bützow-Land) erscheinen. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen ein paar Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Trauung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument vom Standesamt. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Replikate sind nicht erlaubt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können andere Unterlagen relevant sein! Ihr Standesamt in Steinhagen (Bützow-Land) informiert Sie gerne!

Fristen

Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Steinhagen (Bützow-Land) schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der notwendigen Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Steinhagen (Bützow-Land)

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Regierungsbezirk

Kreis
Rostock

Höhe
4 m ü. NHN

Fläche
39,85 km2

Einwohner
7970 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
200 Einwohner je km2

Postleitzahl
18246

Vorwahl
38461

KFZ Kennzeichen
LRO, BÜZ, DBR, GÜ, ROS, TET

Gemeindeschlüssel
13 0 72 020

Landesportal

Landesportal
Mecklenburg-Vorpommern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Steinhagen (Bützow-Land)

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