Standesamt Schwerte

Anschrift

Standesamt Schwerte
Rathausstraße 31
58239 Schwerte


Mail:
standesamt@schwerte.de

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schwerte vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schwerte.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schwerte.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Schwerte

Definition

Eine Hochzeit verdeutlicht eine anerkannte, gewöhnlich rechtlich rechtmäßige, gestärkte Grundlage eines Verbunds von zwei Personen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Amt in Schwerte einleiten und die hierbei wichtigen Unterlagen zu beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie persönlich beim Standesamt Schwerte auftreten. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann er die andere Person in geschriebener Form bevollmächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht in Schwerte sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Amt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss hierfür viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Verehelichung bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen des Paares beim für Sie zuständigen Amt in Schwerte. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er den anderen schriftlich beauftragen, die Ehevereinigung voranzumelden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Schwerte angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe in einem anderen Land, separiert, bedeutet das: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür zuständige LJV genehmigt wurde Ausnahmen gelten nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es anzuraten, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und womöglich weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.

  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.

 

Sind Sie geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

Sollte dem so sein ist eine Ehe unmöglich.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts erlassen werden.

Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann die Behörde die Eheerlaubnis die Ehewilligen festmachen und einen fixen Zeitpunkt für die Vermählung festlegen.

Unterlagen

Üblicherweise sind folgende Nachweise einzureichen:

 Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann der Beleg anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen können andersartige Nachweise relevant sein! Das Hochzeitsamt in Schwerte ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Üblicherweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Aufbringung der benötigten Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten
Schwerte

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Arnsberg

Kreis

Höhe
120 m ü. NHN

Fläche
56,23 km2

Einwohner
46.240 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
822 Einwohner je km2

Postleitzahl
58239

Vorwahl
02304

KFZ Kennzeichen
UN, LH, LÜN

Gemeindeschlüssel
05 9 78 028

Bürgermeister
Dimitrios Axourgos (SPD)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Nordrhein-Westfalen

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