Standesamt Schwäbisch Hall Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Schwäbisch Hall
Am Markt 6
74523 Schwäbisch Hall


Mail:
standesamt@schwaebischhall.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schwäbisch Hall vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schwaebischhall.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schwäbisch Hall.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schwäbisch Hall

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen gesetzliche Dokumente, die die Dokumentation über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Schwäbisch Hall ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Schwäbisch Hall geboren sind.

Hier sind einige Grundlagen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. Gewöhnlich erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, jedoch dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst die Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Standesamtsbüro Schwäbisch Hall die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung mannigfaltige Formen von Geburtsurkunden, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Einsatz

Das Dokument fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird eingesetzt zu vielfältige Verwaltungszwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sollte die Urkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man beim Standesamt Schwäbisch Hall einen Ersatz bitten. Für diesen Zweck werden normalerweise personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, und auch die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es geboten sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schwäbisch Hall

Definition

Eine Trauung beschreibt eine erklärte, vorwiegend legitim geregelte, verankerte Bestätigung eines Verbunds von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Vermählung beim Standesamt Schwäbisch Hall aufnehmen und die dazu unerlässlichen Nachweise. erhalten. Generell sollten Sie selbst beim Amt in Schwäbisch Hall vorbei kommen. Ist eine der Personen verhindert, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht in Schwäbisch Hall sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Amt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Eheschließung amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original der Behörde vorliegen, Kopien reichen nicht aus !

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Schreiben relevant sein! Ihr Stadtbüro in Schwäbisch Hall beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der erforderlichen Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Schwäbisch Hall

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Stuttgart

Kreis
Schwäbisch Hall

Höhe
304 m ü. NHN

Fläche
104,19 km2

Einwohner
41.141 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
395 Einwohner je km2

Postleitzahl
74523

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
SHA, BK, CR

Gemeindeschlüssel
08 1 27 076

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Schwäbisch Hall

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Wegweiser:

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