Standesamt Schleswig

Anschrift

Standesamt Schleswig
Rathausmarkt 1
24837 Schleswig


Mail:
standesamt@schleswig.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:30 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schleswig vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 46 21) 81 43 40
E-Mail: standesamt@schleswig.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schleswig.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schleswig

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den Bestätigung über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Papiere enthalten zentrale Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern bereitgestellt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Schleswiggeboren wurden, beim Standesamt Schleswig beantragt werden.

Anbei zahlreiche allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. Generell übernimmt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, trotzdem dürfen auch die Eltern persönlich die Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Schleswig die Geburtsurkunde aus. Es finden sich mannigfaltige Formen von Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Das Dokument wird für mannigfaltige administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sollte das Dokument abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man bei der Behörde in Schleswig eine Ersatzurkunde ersuchen. Zu diesem Zweck werden meistens personenbezogene Daten und eine Identifikation, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schleswig

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine begründete, vorwiegend rechtlich erlaubte, belegte Bestätigung einer Verbindung von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt in Schleswig einleiten und die zu diesem Zweck relevanten Anträge und Urkunden besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell im Schleswig antreten. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner schriftlich ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht in Schleswig sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss deswegen einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Trauung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Fotokopien sind nicht erlaubt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können andere Unterlagen gewünscht sein! Ihr Standesamt in Schleswig klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Schleswig zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der erforderlichen Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Schleswig

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
1 m ü. NHN

Fläche
24,3 km2

Einwohner
25.510 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1050 Einwohner je km2

Postleitzahl
24837

Vorwahl
04621

KFZ Kennzeichen
SL

Gemeindeschlüssel
01 0 59 075

Landesportal

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Schleswig-Holstein

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