Standesamt Rheda-Wiedenbrück

Anschrift

Standesamt Rheda-Wiedenbrück
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück


Mail:
standesamt@rheda-wiedenbrueck.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rheda-Wiedenbrück vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@rheda-wiedenbrueck.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rheda-Wiedenbrück.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Rheda-Wiedenbrück

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtsgültige Dokumente, solche, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Papiere enthalten wichtige Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Rheda-Wiedenbrück geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Rheda-Wiedenbrück beantragen.

Hier sind ein paar Grundlagen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. In der Regel tätigt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, aber können gleichermaßen die Mütter und Väter selbst die Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt die Behörde in Rheda-Wiedenbrück die Geburtsurkunde aus. Es existieren mannigfaltige Arten der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird benötigt für vielfältige administrative Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Schule.

Nachbestellung

Im Falle, dass das Dokument verlegt wird oder beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Rheda-Wiedenbrück eine Ersatzurkunde bitten. Zu diesem Zweck werden gewöhnlich persönliche Angaben sowie eine Identifikation, sowie die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es geboten sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Rheda-Wiedenbrück

Definition

Eine Vermählung bildet eine erklärte, vorwiegend juristisch zulässige, verankerte Basis einer Beziehung von paarigen Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Eheschließung beim Amt in Rheda-Wiedenbrück einleiten und die zu diesem Zweck relevanten Dokumente besorgen. Grundsätzlich sollten Sie selbst im Rheda-Wiedenbrück auftreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann dieser, die andere Person durch eine Vollmacht ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Rheda-Wiedenbrück antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Haben Sie ungleiche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dafür ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Trauung amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original vorliegen, Fotokopien sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können weitere Dokumente gewünscht sein! Das Trauamt in Rheda-Wiedenbrück ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Normalerweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Rheda-Wiedenbrück zu informieren, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Einholung der notwendigen Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Der Preis für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Rheda-Wiedenbrück

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Detmold

Kreis

Höhe
72 m ü. NHN

Fläche
86,72 km2

Einwohner
48.714 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
562 Einwohner je km2

Postleitzahl
33378

Vorwahl
05242

KFZ Kennzeichen
GT

Gemeindeschlüssel
05 7 54 028

Landesportal

Landesportal
Nordrhein-Westfalen

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Rheda-Wiedenbrück

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