Standesamt Reinbek

Anschrift

Standesamt Reinbek
Hamburger Str. 5-7
21465 Reinbek


Mail:
standesamt@reinbek.landsh.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 13:00
Dienstag: 08:00 – 13:00 / 15:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:00 – 13:00 / 15:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 13:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Reinbek vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 40) 72 75 02 53
E-Mail: standesamt@reinbek.landsh.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Reinbek.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Reinbek

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren offizielle Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten entscheidende Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgestellt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Reinbekgeborene Personen beim Standesamt Reinbek zu beantragen.

Nachfolgend finden Sie ein paar Grundlagen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Gewöhnlich übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, allerdings können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Amt Reinbek die Urkunde aus. Es sind vorhanden verschiedene Versionen der Geburtsurkunden, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Das Dokument wird zu verschiedene Verwaltungszwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sofern das Dokument verloren geht oder beschädigt wird, kann eine Person bei der Behörde in Reinbek eine Ersatzurkunde ersuchen. Dafür werden gewöhnlich persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, sowie die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es notwendig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Reinbek

Definition

Eine Vermählung verdeutlicht eine behördliche, vorwiegend zulässig zugestandene, gestärkte Form einer Vereinigung mehrerer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Trauung beim Amt in Reinbek aufnehmen und die hierbei relevanten Unterlagen zu beziehen. Grundsätzlich sollten Sie selbst beim Amt in Reinbek erscheinen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist dieser befugt die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Reinbek antreten können, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Gibt es ungleiche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte kann in Folge dessen mehrere Fragen an die Verlobten richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für die Aufnahme der Eheschließung wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument des Amtes. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original abgegeben werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können weitere Papiere erforderlich sein! Ihr Trauamt in Reinbek stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Beschaffung der zwingenden Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Reinbek

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
27 m ü. NHN

Fläche
31,26 km2

Einwohner
28.277 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
905 Einwohner je km2

Postleitzahl
21465

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
OD

Gemeindeschlüssel
01 0 62 060

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

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