Standesamt Quickborn

Anschrift

Standesamt Quickborn
Rathausplatz 1
25451 Quickborn


Mail:
standesamt@quickborn.de

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Öffnungszeiten*:

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Quickborn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 41 06) 61 11 39
E-Mail: standesamt@quickborn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Quickborn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Quickborn

Definition

Eine Vermählung benennt eine dokumentierte, meistens rechtlich rechtmäßige, festgemachte Erklärung einer Verbindung von zwei Individuen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Standesamt Quickborn einleiten und die dafür relevanten Nachweise. beschaffen. Generell müssen Sie selbst bei der Behörde in Quickborn erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist zwingend, sodass das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte kann dazu mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Eheschließung verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu geschehen, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Hochzeitswilligen bei der Behörde in Quickborn. Ist einer der beiden verhindert, darf er den anderen mittels einer Vollmacht beauftragen, die Verehelichung anzukündigen. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Standesamt Quickborn angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb Deutschlands, getrennt, so heißt das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bestätitigt wurde Diskrepanzen binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehepartner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es anzuraten, pünktlich den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weitere Nachweise beschafft werden müsssen. Bei Antragsausfüllung, ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Trauung geschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.

  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgelöst sein.

 

Sind Sie unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

Bei Zutreffung ist eine Ehe nicht möglich.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

Kommen Sie von einem anderen Land?

Ausländer müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.

Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann die Behörde die Eheerlaubnis der Verlobten festmachen und einen endgültigen Termin die Hochzeit festlegen.

Unterlagen

In der Norm sind folgende Papiere vorzuweisen:

 Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original eingereicht werden, Replikate reichen nicht aus !

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können weitere Papiere vonnöten sein! Das Standesamt in Quickborn stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Quickborn zu informieren, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Besorgung der zwingenden Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten
Quickborn

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
19 m ü. NHN

Fläche
43,16 km2

Einwohner
22.015 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
510 Einwohner je km2

Postleitzahl
25451

Vorwahl
04106

KFZ Kennzeichen
PI

Gemeindeschlüssel
01 0 56 041

Bürgermeister
Thomas Köppl (CDU)

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