Standesamt Neustadt am Rübenberge

Anschrift

Standesamt Neustadt am Rübenberge
Theodor-Heuss-Str. 18
31535 Neustadt am Rübenberge


Mail:
standesamt@neustadt-a-rbge.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 16:00
Dienstag: 08:00 – 16:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neustadt am Rübenberge vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 50 32) 8 41 52
E-Mail: standesamt@neustadt-a-rbge.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neustadt am Rübenberge.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neustadt am Rübenberge

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, die den über die Geburt einer Person liefern. Solche Papiere enthalten relevante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Neustadt am Rübenberge ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Neustadt am Rübenberge geboren sind.

Im Folgenden sind ein paar Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Meistens erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, jedoch dürfen ebenso die Eltern selbst die Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Standesamt Neustadt am Rübenberge die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden verschiedene Formen von Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Einsatz

Die Urkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird eingesetzt zu vielfältige bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Neustadt am Rübenberge einen Ersatz anfordern. Für diesen Zweck sind erforderlich in der Regel persönliche Daten sowie eine Identifikation, sowie die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es geboten sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neustadt am Rübenberge

Definition

Eine Hochzeit definiert eine amtliche, zumeist juristisch geregelte, festgemachte Kennzeichung eines Bündnisses zweier zusammengehörender Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Trauung beim Standesamt Neustadt am Rübenberge erklären und die dazu erforderlichen Anträge und Urkunden erhalten. Prinzipiell müssen Sie eigenhändig beim Amt in Neustadt am Rübenberge auftreten. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Neustadt am Rübenberge antreten können, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist vonnöten, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann deswegen ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Registration der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des Amtes. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen vorliegen, Replikate sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können andere Belege notwendig sein! Das Hochzeitsamt in Neustadt am Rübenberge beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Neustadt am Rübenberge zu informieren, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der zwingenden Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Neustadt am Rübenberge

Bundesland
Niedersachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Region Hannover

Höhe
38 m ü. NHN

Fläche
358,96 km2

Einwohner
44.796 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
125 Einwohner je km2

Postleitzahl
31535

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
H

Gemeindeschlüssel
03 2 41 012

Landesportal

Landesportal
Niedersachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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