Standesamt Limburg an der Lahn

Anschrift

Standesamt Limburg an der Lahn
Werner-Senger-Straße 10
65549 Limburg an der Lahn


Mail:
standesamt@limburg.de

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Limburg an der Lahn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@limburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Limburg an der Lahn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Limburg an der Lahn

Definition

Eine Vermählung bildet eine dokumentierte, vorwiegend gerecht erlaubte, gesicherte Bestätigung einer Bindung gemeinsamer Individuen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Vermählung bei der Behörde in Limburg an der Lahn erklären und die zu diesem Zweck relevanten Anträge und Urkunden beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie persönlich beim Amt in Limburg an der Lahn antreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann er seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dazu viele Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.
 

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Dokument der Behörde. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Heiratswilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen, die Ehevereinigung zu melden. Notfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht können, kann die Hochzeit {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter in Limburg an der Lahn angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, geschieden so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Ausnahmen sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, empfiehlt es sich, zur rechten Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weitere Informationen erbracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das Standesamt, bei dem das neue Bündnis eingetragen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.

  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.

 

Sind Sie in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

Bei Zutreffung ist eine Ehe untersagt.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

Sind Sie von einem auswärtigen Land?

Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes beschlossen werden.

Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Verlobten feststellen und einen konkreten Zeitpunkt für die Vermählung vereinbaren.

Unterlagen

Vorwiegend sind folgende Papiere vorzuzeigen:

 Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Des Weiteren eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann der Beleg durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können weitere Papiere relevant sein! Ihr Standesamt in Limburg an der Lahn stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Limburg an der Lahn zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der notwendigen Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten
Limburg an der Lahn

Bundesland
Hessen

Regierungsbezirk
Gießen

Kreis
Limburg-Weilburg

Höhe
116 m ü. NHN

Fläche
45,16 km2

Einwohner
35.783 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
792 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
LM, WEL

Gemeindeschlüssel
06 5 33 009

Bürgermeister
Marius Hahn (SPD)

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Limburg an der Lahn

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