Standesamt Limbach-Oberfrohna

Anschrift

Standesamt Limbach-Oberfrohna
Rathausplatz 1
09212 Limbach-Oberfrohna


Mail:
standesamt@limbach-oberfrohna.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Limbach-Oberfrohna vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 37 22) 7 81 37
E-Mail: standesamt@limbach-oberfrohna.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Limbach-Oberfrohna.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Limbach-Oberfrohna

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtsgültige Dokumente, solche, die den Beweis über die Geburt einer Person liefern. Solche Papiere enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die für die Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Limbach-Oberfrohna geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Limbach-Oberfrohna eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier sind mehrere allgemeinen Fakten zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. Meistens besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, jedoch dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Amt Limbach-Oberfrohna die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung mannigfaltige Sorten der Geburtsdokumenten, etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Sie wird gebraucht bei unterschiedliche bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sollte die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Limbach-Oberfrohna eine Duplikaturkunde anfordern. Hierfür werden meistens persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Limbach-Oberfrohna

Definition

Eine Vermählung bezeichnet eine amtliche, weitgehend gerecht erlaubte, gesicherte Bestätigung eines Beisammenseins von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Trauung beim Amt in Limbach-Oberfrohna einleiten und die hierfür notwendigen Dokumente besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich beim Amt in Limbach-Oberfrohna vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann er die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht in Limbach-Oberfrohna sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat registrieren wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte wird hierfür eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original der Behörde vorliegen, Kopien gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen werden weitere Untelagen erforderlich sein! Das Trauamt in Limbach-Oberfrohna beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Limbach-Oberfrohna zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Besorgung der erforderlichen Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.