Standesamt Landsberg

Anschrift

Standesamt Landsberg
Köthener Straße 2
06188 Landsberg


Mail:
standesamt@stadt-landsberg.de

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Landsberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-landsberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Landsberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Landsberg

Definition

Eine Vermählung verdeutlicht eine begründete, weitgehend juristisch erlaubte, gefestigte Bestätigung einer Beziehung gemeinsamer Personen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Trauung bei der Behörde in Landsberg anmelden und die dazu notwendigen Nachweise. beschaffen. Unbedingt müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Landsberg auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Landsberg antreten können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Amt für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dafür viele Fragen an die Verlobten stellen.
 

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Einschreibung der Hochzeit wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Heiratswilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Landsberg . Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er seinen Partner mittels einer Vollmacht bemächtigen, die Ehevereinigung voranzumelden. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten in Landsberg angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe in einem anderen Land, geschieden, so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Besonderheiten gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, empfiehlt es sich, zeitig den benötigten Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weitere Nachweise organisiert werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Hochzeit vereinbart werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.

  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgelöst sein.

 

Sind Sie unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht möglich.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

Stammen Sie aus dem Ausland?

Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch den Vorstand des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Eheschließenden ausmachen und einen Termin die Hochzeit fixieren.

Unterlagen

Gewöhnlich sind folgende Bescheinigungen vorzubringen:

 Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Papier durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Kopien sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können weitere Unterlagen vonnöten sein! Ihr Trauamt in Landsberg berät Sie gerne.

Fristen

Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat erwartet wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der erforderlichen Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten
Landsberg

Bundesland
Sachsen-Anhalt

Regierungsbezirk

Kreis
Saalekreis

Höhe
97 m ü. NHN

Fläche
125,4 km2

Einwohner
14.960 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
119 Einwohner je km2

Postleitzahl
06188

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
SK, MER, MQ, QFT

Gemeindeschlüssel
15 0 88 195

Bürgermeister
Anja Werner[2] (SPD)

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Landsberg

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