Standesamt Lahr (Kastellaun)

Anschrift

Standesamt Lahr (Kastellaun)
Kirchstr. 1
56288 Kastellaun


Mail:
standesamt@kastellaun.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lahr (Kastellaun) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 67 62) 4 03 24
E-Mail: standesamt@kastellaun.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lahr (Kastellaun).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Lahr (Kastellaun)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtliche Dokumente, diejenigen, die den über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Papiere enthalten zentrale Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Lahr (Kastellaun) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Lahr (Kastellaun) geboren sind.

Im Folgenden sind einige allgemeinen Fakten zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. In der Regel verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, dennoch können auch die Eltern selbst ihre Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Amt Lahr (Kastellaun) die Geburtsurkunde aus. Es existieren variantenreiche Typen von Geburtsbescheinigungen, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Gebrauch

Das Dokument fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird für diverse Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Im Falle, dass das Dokument verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Lahr (Kastellaun) eine Ersatzurkunde ersuchen. Hierfür benötigt man normalerweise personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Lahr (Kastellaun)

Definition

Eine Hochzeit benennt eine anerkannte, meistenteils juristisch erlaubte, gesicherte Kennzeichung eines Beisammenseins gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Heirat beim Standesamt Lahr (Kastellaun) anzeigen und die hierfür notwendigen Unterlagen zu besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie direkt im Lahr (Kastellaun) auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist zwingend, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte kann deswegen viele Fragen an die Verlobten richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Registration der Hochzeit bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Fotokopien reichen nicht aus !

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können andere Unterlagen erforderlich sein! Das Hochzeitsamt in Lahr (Kastellaun) berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Lahr (Kastellaun) zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Lahr (Kastellaun)

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Rhein-Hunsrück-Kreis

Höhe
430 m ü. NHN

Fläche
8,47 km2

Einwohner
5557 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
656 Einwohner je km2

Postleitzahl
56288

Vorwahl
06762

KFZ Kennzeichen
SIM, GOA

Gemeindeschlüssel
07 1 40 064

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Lahr (Kastellaun)

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Wegweiser:

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