Standesamt Korschenbroich

Anschrift

Standesamt Korschenbroich
Regentenstr. 1
41352 Korschenbroich


Mail:
standesamt@korschenbroich.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Korschenbroich vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 21 61) 61 31 20
E-Mail: standesamt@korschenbroich.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Korschenbroich.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Korschenbroich

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind gesetzliche Dokumente, solche, die den Beweis über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten zentrale Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Korschenbroichgeborene Personen beim Standesamt Korschenbroich zu beantragen.

Hier einige verschiedene generelle Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Meistens übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, jedoch dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht die Behörde in Korschenbroich das Dokument aus. Es bieten sich mannigfaltige Versionen der Geburtsurkunden, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) und die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Nutzung

Das Dokument dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird eingesetzt bei mannigfaltige administrative Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sollte das Dokument abhandenkommt oder beschädigt wird, ist es möglich man beim Standesamt Korschenbroich eine neue Urkunde bitten. Für diesen Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Daten sowie eine Identifikation, ferner die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es erforderlich sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Korschenbroich

Definition

Eine Ehe bildet eine erklärte, zumeist gesetzlich legale, gesicherte Grundlage eines Bündnisses von zwei Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Heirat bei der Behörde in Korschenbroich anzeigen und die hierfür notwendigen Dokumente erhalten. Grundsätzlich müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Korschenbroich erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss deswegen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Verehelichung amtlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale reichen nicht aus !

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Unterlagen wichtig sein! Ihr Stadtbüro in Korschenbroich stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein spezieller Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Korschenbroich zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der erforderlichen Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Der Preis für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Korschenbroich

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Düsseldorf

Kreis

Höhe
47 m ü. NHN

Fläche
55,26 km2

Einwohner
33.786 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
611 Einwohner je km2

Postleitzahl
41352

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
NE, GV

Gemeindeschlüssel
05 1 62 020

Landesportal

Landesportal
Nordrhein-Westfalen

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Stadtgeschichte Standesamt

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