Standesamt Kleve

Anschrift

Standesamt Kleve
Minoritenplatz 1
47533 Kleve


Mail:
standesamt@kleve.de

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Öffnungszeiten*:

Montag: 08:30 – 12:30 / 14:00 – 17:00 / 08:30 – 12:30
Dienstag: 08:30 – 12:30
Mittwoch: 08:30 – 12:30 / 14:00 – 17:00
Donnerstag: 08:30 – 12:30
Freitag:

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kleve vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 28 21) 8 42 41
E-Mail: standesamt@kleve.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kleve.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Kleve

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine amtliche, meistens rechtlich erlaubte, gefestigte Bestätigung eines Bündnisses mehrerer Personen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Verehelichung beim Standesamt Kleve anmelden und die hierfür relevanten Anträge und Urkunden beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell beim Standesamt Kleve auftreten. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist dieser befugt seinen Partner durch einen Brief ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht in Kleve sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es ungleiche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Amt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Heirat wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben der Behörde. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Hochzeitswilligen beim Heiratsamt Kleve. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Ehevereinigung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Kleve angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe in einem anderen Land, geschieden so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist im Allgemeinen nur wirksam, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bescheinigt wurde Ausnahmen sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es ratsam, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und womöglich weitere Informationen aufgebracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Amt, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.

  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgelöst sein.

 

Sie sind unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. nicht erlaubt.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes veranlasst werden.

Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen feststellen und einen fixen Tag für die Vermählung festmachen.

Unterlagen

In der Norm sind folgende Urkunden vorzuweisen:

 Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Außerdem ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können weitere Schreiben gefordert sein! Das Standesamt in Kleve klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Einholung der notwendigen Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Ermittlung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten
Kleve

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Düsseldorf

Kreis

Höhe
12 m ü. NHN

Fläche
97,76 km2

Einwohner
52.470 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
537 Einwohner je km2

Postleitzahl
47533

Vorwahl
02821

KFZ Kennzeichen
KLE, GEL

Gemeindeschlüssel
05 1 54 036

Bürgermeister
Wolfgang Gebing (CDU)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Nordrhein-Westfalen

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Kleve

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