Standesamt Kaltenkirchen

Anschrift

Standesamt Kaltenkirchen
Holstenstr. 14
24568 Kaltenkirchen


Mail:
Standesamt@Kaltenkirchen.de

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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:30 / 14:00 – 16:00
Dienstag: 09:00 – 12:30 / 14:00 – 16:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:30 / 14:00 – 16:00
Freitag: 09:00 – 12:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kaltenkirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 41 91) 93 91 14
E-Mail: Standesamt@Kaltenkirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kaltenkirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kaltenkirchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen amtliche Dokumente, diejenigen, die den Dokumentation über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten maßgebliche Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Kaltenkirchen geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Kaltenkirchen eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind einige Grundlagen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. In der Regel führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, jedoch können auch die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Standesamtsbüro Kaltenkirchen die Geburtsurkunde aus. Es finden sich verschiedene Typen der Geburtsdokumenten, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Das Dokument fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird gebraucht bei mannigfaltige administrative Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sofern die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. beschädigt wird, ist es möglich man beim Standesamt Kaltenkirchen eine Ersatzurkunde anfordern. Für diesen Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben und ein Ausweis, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kaltenkirchen

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine behördliche, überwiegend rechtlich zulässige, gestärkte Form einer Verbindung von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung bei der Behörde in Kaltenkirchen aufnehmen und die dazu unerlässlichen Papiere holen. Prinzipiell müssen Sie offiziell im Kaltenkirchen antreten. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann er dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu legimitieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht in Kaltenkirchen sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Heirat anmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist vonnöten, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte muss in Folge dessen viele Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Papiere unerlässlich sein! Das Standesamt in Kaltenkirchen berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Heirat erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Kaltenkirchen zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Besorgung der notwendigen Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Der Preis für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Kaltenkirchen

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
31 m ü. NHN

Fläche
23,11 km2

Einwohner
23.191 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1004 Einwohner je km2

Postleitzahl
24568

Vorwahl
04191

KFZ Kennzeichen
SE

Gemeindeschlüssel
01 0 60 044

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

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