Standesamt Herborn
Anschrift
Standesamt Herborn
Hauptstr. 39
35745 Herborn
Mail: standesamt@herborn.de
Öffnungszeiten*:
Montag: 08:30 – 12:00 / 13:30 – 15:30
Dienstag: 08:30 – 12:00 / 13:30 – 15:30
Mittwoch: 08:30 – 12:00 / 13:30 – 15:30
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 13:30 – 15:30
Freitag: 08:30 – 12:30
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Herborn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 27 72) 70 82 40
E-Mail: standesamt@herborn.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Herborn.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Herborn
Definition
Eine Verehelichung bestimmt eine bewiesene, weitgehend rechtens rechtmäßige, belegte Begründung einer Beziehung von paarigen Einzelpersonen.
Beschreibung
Die Heiratswilligen können die Trauung beim Standesamt Herborn einleiten und die hierbei relevanten Papiere beziehen. Generell sollten Sie eigenhändig beim Standesamt Herborn vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.
Welche Behörde für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit anmelden wollen.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Verehelichung bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht der Behörde. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Persönliches Kommen die Ehewilligen beim Heiratsamt Herborn. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er den anderen schriftlich ermächtigen, die Ehenschließung zu melden. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Hochzeit {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten in Herborn angemeldet werden.
Die Heiratswilligen müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe in einem anderen Land, geschieden so beachtet man: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes abgenommen wurde. Ausnahmen gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es ratsam, zeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und vielleicht weitere Nachweise beschafft werden müsssen. Beim Beantragen ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die neue Ehe eingetragen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
- Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Aufhebung geschieden sein.
Sie sind in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?
Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht erlaubt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme bewilligen.
Sind Sie von einem anderen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.
Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen feststellen und einen endgültigen Tag für die Trauung festlegen.
Unterlagen
Nach den Regelungen sind folgende Schreiben vorzuzeigen:
Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen im Original vorgelegt werden, Replikate sind nicht gestattet!
Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In speziellen Gegebenheiten können andersartige Nachweise wichtig sein! Das Hochzeitsamt in Herborn berät Sie gerne.
Fristen
Im Normalfall existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Herborn zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Beschaffung der zwingenden Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Herborn
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Gießen
Kreis
Lahn-Dill-Kreis
Höhe
204 m ü. NHN
Fläche
63,76 km2
Einwohner
20.520 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
322 Einwohner je km2
Postleitzahl
35745
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
LDK, DIL, WZ
Gemeindeschlüssel
06 5 32 012
Bürgermeister
Landesportal Hessen
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Herborn
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Stadtgeschichte
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