Standesamt Hamburg Eppendorf

Anschrift

Standesamt Hamburg Eppendorf
Robert-Koch-Straße 17
20249 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: Geschlossen
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00, 13:00 – 16:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Eppendorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Eppendorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hamburg Eppendorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, solche, die den Zeugnis über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten bedeutsame Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Hamburg Eppendorf ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Hamburg Eppendorf geboren sind.

Hier sind verschiedene Grundlagen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Gewöhnlich verrichtet die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, dennoch dürfen ebenso die Mütter und Väter selbst ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt die Behörde in Hamburg Eppendorf die Urkunde aus. Es bieten sich verschiedene Sorten der Geburtsnachweisen, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Gebrauch

Das Dokument fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird zu vielfältige Verwaltungszwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung in einer Schule.

Nachbestellung

Wenn die Geburtsurkunde verloren geht bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Hamburg Eppendorf eine Ersatzurkunde beantragen. Dafür sind erforderlich üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, sowie die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hamburg Eppendorf

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine amtliche, meistenteils gesetzlich legale, belegte Form eines Verbunds von zwei Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Vermählung beim Amt in Hamburg Eppendorf anmelden und die zu diesem Zweck unerlässlichen Nachweise. besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Hamburg Eppendorf auftreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt den anderen durch einen Brief bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Bericht der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung vorliegen, Kopien können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Schreiben gefordert sein! Das Standesamt in Hamburg Eppendorf stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Heirat erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Hamburg Eppendorf schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Aufbringung der notwendigen Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Hamburg Eppendorf

Bundesland
Hamburg

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
6 m ü. NHN

Fläche
755,09 km²

Einwohner
25.607 EUR (2021)

Bevölkerungsdichte
2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

Postleitzahl
20095–21149, 22041–22769, 27499

Vorwahl
040, 04721

KFZ Kennzeichen
HH

Gemeindeschlüssel
02 0 00 000

Landesportal

Landesportal
Hamburg

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Hamburg Eppendorf auf Wikipedia.

Stadtverwaltung Standesamt

Hamburg Eppendorf

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Hamburg.

Wegweiser:

Weitere Standesämter in Hamburg: