Standesamt Hamburg Bergedorf

Anschrift

Standesamt Hamburg Bergedorf
Wentorfer Str. 30
21029 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 07:30 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 07:30 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Bergedorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Bergedorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hamburg Bergedorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, die den Zeugnis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Papiere enthalten maßgebliche Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Hamburg Bergedorf geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Hamburg Bergedorf beantragen.

Anbei einige wenige Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. In der Praxis vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, dennoch können gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt das Amt Hamburg Bergedorf die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedenartige Sorten der Geburtsnachweisen, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird für mannigfaltige bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls das Dokument verschwindet bzw. beschädigt wird, kann eine Person bei der Behörde in Hamburg Bergedorf eine Duplikaturkunde ersuchen. Hierfür sind erforderlich in der Regel persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, und auch die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es geboten sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hamburg Bergedorf

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine bewiesene, vorwiegend gesetzlich geregelte, gefestigte Form eines Beisammenseins gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Standesamt Hamburg Bergedorf einleiten und die hierbei relevanten Anträge und Urkunden besorgen. Prinzipiell sollten Sie direkt im Hamburg Bergedorf erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann er die andere Person schriftlich zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnplätze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss hierfür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Aufnahme der Trauung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können andersartige Nachweise notwendig sein! Ihr Standesamt in Hamburg Bergedorf berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Hamburg Bergedorf schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Besorgung der zwingenden Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Hamburg Bergedorf

Bundesland
Hamburg

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
6 m ü. NHN

Fläche
755,09 km²

Einwohner
25.607 EUR (2021)

Bevölkerungsdichte
2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

Postleitzahl
20095–21149, 22041–22769, 27499

Vorwahl
040, 04721

KFZ Kennzeichen
HH

Gemeindeschlüssel
02 0 00 000

Landesportal

Landesportal
Hamburg

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Stadtgeschichte Standesamt

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