Standesamt Groß-Umstadt

Anschrift

Standesamt Groß-Umstadt
Georg-August-Zinn-Str. 44
64823 Groß-Umstadt


Mail:
standesamt@gross-umstadt.de

Standesamt Hessen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 15:30
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Groß-Umstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 60 78) 78 11 52
E-Mail: standesamt@gross-umstadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Groß-Umstadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Groß-Umstadt

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtsgültige Dokumente, welche den über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten zentrale Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Groß-Umstadtgeboren wurden, beim Standesamt Groß-Umstadt beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie einige allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. Üblicherweise verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, aber können gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Amt Groß-Umstadt die Urkunde aus. Es existieren mannigfaltige Versionen der Geburtsbescheinigungen, so wie die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Das Dokument dient als offizieller Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Das Dokument wird eingesetzt für diverse Verwaltungszwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Schule.

Nachbestellung

Sollte das Dokument verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Groß-Umstadt eine neue Urkunde ersuchen. Zu diesem Zweck sind erforderlich in der Regel persönliche Daten sowie ein Ausweis, ebenso die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Groß-Umstadt

Definition

Eine Trauung definiert eine dokumentierte, überwiegend zulässig zugestandene, untermauerte Erklärung einer Vereinigung von zwei Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt in Groß-Umstadt erklären und die hierfür notwendigen Papiere holen. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig beim Amt in Groß-Umstadt antreten. Ist einer der Zweien verhindert, ist dieser befugt den anderen durch einen Brief zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Verehelichung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des Amtes. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original eingereicht werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können weitere Unterlagen notwendig sein! Das Trauamt in Groß-Umstadt stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Groß-Umstadt zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Besorgung der erforderlichen Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Groß-Umstadt

Bundesland
Hessen

Regierungsbezirk
Darmstadt

Kreis
Darmstadt-Dieburg

Höhe
159 m ü. NHN

Fläche
86,84 km2

Einwohner
21.001 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
242 Einwohner je km2

Postleitzahl
64823

Vorwahl
06078

KFZ Kennzeichen
DA, DI

Gemeindeschlüssel
06 4 32 010

Landesportal

Landesportal
Hessen

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Stadtgeschichte Standesamt

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