Standesamt Groß-Gerau

Anschrift

Standesamt Groß-Gerau
Elisabethenstr. 18
64521 Groß-Gerau


Mail:
standesamt@gross-gerau.de

Standesamt Hessen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag:
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 13:30 – 17:30
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Groß-Gerau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 61 52) 71 62 39
E-Mail: standesamt@gross-gerau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Groß-Gerau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Groß-Gerau

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtsgültige Dokumente, diejenigen, die den Beweis über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Unterlagen enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Groß-Gerau geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Groß-Gerau eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier einige zahlreiche allgemeinen Fakten hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Meistens tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, dennoch können gleichermaßen die Mütter und Väter selbst die Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt die Behörde in Groß-Gerau die Geburtsurkunde aus. Es gibt mannigfaltige Kategorien von Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Das Dokument dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Die Urkunde wird benötigt für mannigfaltige Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sollte das Dokument abhandenkommt oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Groß-Gerau eine neue Urkunde beantragen. Dafür sind erforderlich üblicherweise personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, ferner die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Groß-Gerau

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine anerkannte, meistens rechtlich geregelte, gesicherte Grundlage eines Beisammenseins zweier Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Heirat beim Standesamt in Groß-Gerau aufnehmen und die hierbei notwendigen Nachweise. besorgen. Prinzipiell sollten Sie direkt im Groß-Gerau antreten. Ist eine der Personen verhindert, ist es ihm gestattet die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Groß-Gerau antreten können, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird hierfür einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Eheschließung rechtskräftig. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, nicht Originale sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können andersartige Unterlagen gefordert sein! Das Hochzeitsamt in Groß-Gerau stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Groß-Gerau zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der erforderlichen Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Groß-Gerau

Bundesland
Hessen

Regierungsbezirk
Darmstadt

Kreis
Groß-Gerau

Höhe
89 m ü. NHN

Fläche
54,47 km2

Einwohner
26.068 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
479 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
06152

KFZ Kennzeichen
GG

Gemeindeschlüssel
06 4 33 006

Landesportal

Landesportal
Hessen

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Stadtgeschichte Standesamt

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