Standesamt Greven

Anschrift

Standesamt Greven
Rathausstraße 6
48268 Greven


Mail:
standesamt@greven.net

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten*:

Momentan leider unbekannt.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Greven vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@greven.net

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Greven.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Greven

Definition

Eine Hochzeit bildet eine begründete, gewöhnlich gesetzlich erlaubte, festgemachte Basis eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Einzelpersonen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt Greven einleiten und die dafür unerlässlichen Unterlagen zu erhalten. Unbedingt sollten Sie selbst beim zuständigen Amt in Greven auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet die andere Person in geschriebener Form ermächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht in Greven sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Amt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird deswegen mehrere Fragen an das Paar stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Eheschließung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache des Paares beim Heiratsamt Greven. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen schriftlich dazu befähigen, die Ehevereinigung zu registrieren. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter in Greven angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden so gilt: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur wirksam, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung abgenommen wurde. Ausnahmen gelten nur, wenn der Ehebund im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es ratsam, pünktlich den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und eventuell weitere Papiere eingeholt werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Hochzeit beschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.

  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder andere gerichtlichen Entscheidungen geschieden sein.

 

Sind Sie in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

Bei Zutreffung ist eine Verehelichung. nicht möglich.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen feststellen und einen Zeitpunkt für die Eheschließung festmachen.

Unterlagen

Üblicherweise sind folgende Belege vorzuweisen:

 Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können weitere Unterlagen gefordert sein! Ihr Amt in Greven ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der benötigten Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten
Greven

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Münster

Kreis

Höhe
45 m ü. NHN

Fläche
140,26 km2

Einwohner
37.700 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
269 Einwohner je km2

Postleitzahl
48268

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
ST, BF, TE

Gemeindeschlüssel
05 5 66 012

Bürgermeister
Dietrich Aden (CDU)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Nordrhein-Westfalen

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Greven

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Greven.

Standesamt - Stadtgeschichte

Stadtgeschichte

Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Greven auf Wikipedia.

Standesamt - Stellenangebote

Stellenangebote

Aktuelle Stellenangebote bei der Behörde in Greven.

Wegweiser:

Weitere Standesämter in Nordrhein-Westfalen: