Standesamt Garbsen

Anschrift

Standesamt Garbsen
Rathausplatz 1
30823 Garbsen


Mail:
Standesamt@garbsen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00 / 15:00 – 18:00
Dienstag: 09:00 – 12:00
Mittwoch: 09:00 – 12:00
Donnerstag: 09:00 – 12:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Garbsen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 51 31) 70 76 28
E-Mail: Standesamt@garbsen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Garbsen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Garbsen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtliche Dokumente, solche, die den Zeugnis über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten signifikante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erteilt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Garbsen geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Garbsen eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier sind einige wenige allgemeine Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Gewöhnlich besorgt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, allerdings können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Standesamt Garbsen die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Typen der Geburtsnachweisen, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Das Dokument dient wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird für vielfältige bürokratische Zwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Amt Garbsen eine Ersatzurkunde beantragen. Hierfür sind erforderlich normalerweise personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, ebenso die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Garbsen

Definition

Eine Verehelichung beschreibt eine dokumentierte, meistenteils zulässig rechtmäßige, gefestigte Bestätigung einer Bindung von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Verehelichung beim Standesamt Garbsen erklären und die zu diesem Zweck notwendigen Papiere beziehen. Grundsätzlich sollten Sie offiziell im Garbsen vorsprechen. Ist einer der beiden nicht verfügbar ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss deswegen ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Aufnahme der Heirat wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorliegen, Kopien können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Papiere relevant sein! Das Hochzeitsamt in Garbsen informiert Sie gerne!

Fristen

Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Garbsen zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Einholung der benötigten Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Der Preis für die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Garbsen

Bundesland
Niedersachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Region Hannover

Höhe
52 m ü. NHN

Fläche
79,49 km2

Einwohner
60.711 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
764 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
H

Gemeindeschlüssel
03 2 41 005

Landesportal

Landesportal
Niedersachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

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