Standesamt Frechen

Anschrift

Standesamt Frechen
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen


Mail:
standesamt@stadt-frechen.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:30
Dienstag: 08:30 – 12:30
Mittwoch: 08:30 – 12:30
Donnerstag: 08:30 – 12:30 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Frechen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 22 34) 5 01-0
E-Mail: standesamt@stadt-frechen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Frechen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Frechen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind amtliche Dokumente, solche, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person geben. Solche Unterlagen enthalten zentrale Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Frechengeborene Personen beim Standesamt Frechen zu beantragen.

Im Folgenden sind verschiedene allgemeine Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Üblicherweise vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, allerdings können auch die Eltern eigenständig die Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Standesamt Frechen das Dokument aus. Es finden sich unterschiedliche Typen von Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient wie offizieller Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Sie wird für unterschiedliche administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde abhandenkommt oder unbrauchbar wird, ist es möglich man bei der Behörde in Frechen einen Ersatz ersuchen. Dafür werden normalerweise persönliche Angaben sowie ein Ausweis, ferner die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es notwendig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Frechen

Definition

Eine Heirat beschreibt eine amtliche, meistenteils gerecht geregelte, gestärkte Erklärung einer Vereinigung zweier Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat beim Standesamt in Frechen anzeigen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Nachweise. besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell beim zuständigen Amt in Frechen erscheinen. Ist einer der beiden nicht verfügbar ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht in Frechen sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Amt für die Eintragung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Amt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann dazu einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Verehelichung amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten getan haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original der Behörde vorliegen, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage gefordert sein! Ihr Standesamt in Frechen klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Frechen zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der notwendigen Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Frechen

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Köln

Kreis

Höhe
75 m ü. NHN

Fläche
45,06 km2

Einwohner
52.155 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1157 Einwohner je km2

Postleitzahl
50226

Vorwahl
02234

KFZ Kennzeichen
BM

Gemeindeschlüssel
05 3 62 024

Landesportal

Landesportal
Nordrhein-Westfalen

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