Standesamt Dresden

Anschrift

Standesamt Dresden
Goetheallee 55
01067 Dresden


Mail:
standesamt@dresden.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 14:00 – 18:00
Freitag:

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Dresden vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 51) 4 88 88 11
E-Mail: standesamt@dresden.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Dresden.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Dresden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden verbindliche Dokumente, welche den Beweis über die Geburt einer Person liefern. Solche Papiere enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Dresden ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Dresden geboren sind.

Im Weiteren sind verschiedene allgemeine Details hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Meistens besorgt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, aber dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich die Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Standesamtsbüro Dresden die Geburtsurkunde aus. Es gibt diverse Kategorien von Geburtsdokumenten, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Das Dokument wird benötigt zu diverse Verwaltungszwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls einmal das Dokument abhandenkommt oder beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Amt Dresden einen Ersatz beantragen. Dafür werden in der Regel persönliche Angaben sowie eine Identifikation, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Dresden

Definition

Eine Heirat definiert eine erklärte, überwiegend legitim rechtmäßige, gestärkte Erklärung eines Verbunds von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Vermählung beim Amt in Dresden erklären und die dafür notwendigen Unterlagen zu beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Dresden auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht in Dresden sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Amt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter kann deswegen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Abzüge gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können andersartige Unterlagen erforderlich sein! Ihr Amt in Dresden berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Dresden schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Aufbringung der notwendigen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Dresden

Bundesland
Sachsen

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
112 m ü. NHN

Fläche
328,48 km2

Einwohner
555.351 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1691 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
DD

Gemeindeschlüssel
14 6 12 000

Landesportal

Landesportal
Sachsen

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