Standesamt Bottrop

Anschrift

Standesamt Bottrop
An Liebfrauen 8
46236 Bottrop


Mail:
standesamt@bottrop.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:30 / 14:00 – 16:00
Dienstag: 08:30 – 12:30
Mittwoch: 08:30 – 12:30
Donnerstag: 08:30 – 12:30
Freitag: 08:30 – 12:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bottrop vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 20 41) 70 32 64
E-Mail: standesamt@bottrop.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bottrop.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bottrop

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als amtliche Dokumente, welche den über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten zentrale Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Bottrop ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Bottrop geboren sind.

Im Weiteren sind zahlreiche allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Normalerweise besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, dennoch dürfen auch die Eltern eigenständig die Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Bottrop das Dokument aus. Es bieten sich verschiedene Arten von Geburtsurkunden, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Gebrauch

Die Urkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird eingesetzt für diverse Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls einmal die Geburtsurkunde verlegt wird bzw. beschädigt wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Bottrop eine Duplikaturkunde anfordern. Dafür werden gewöhnlich persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, ebenso die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bottrop

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine bewiesene, überwiegend rechtens erlaubte, verankerte Begründung eines Beisammenseins beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat beim Standesamt Bottrop einleiten und die hierfür erforderlichen Anträge und Urkunden beziehen. Prinzipiell müssen Sie selber beim Standesamt Bottrop auftreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Bottrop antreten können, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Durchführung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen eine Reihe von Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Verehelichung verbindlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Dokument vom Standesamt. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Kopien sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Schreiben relevant sein! Ihr Standesamt in Bottrop klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Trauung erwartet wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Bottrop

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Münster

Kreis

Höhe
55 m ü. NHN

Fläche
100,62 km2

Einwohner
117.311 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1166 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
BOT

Gemeindeschlüssel
05 5 12 000

Landesportal

Landesportal
Nordrhein-Westfalen

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