Standesamt Bonn

Anschrift

Standesamt Bonn
Berliner Platz 2
53111 Bonn


Mail:
urkunden@bonn.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 18:00
Dienstag: 08:00 – 13:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 13:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bonn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (02 28) 77-0
E-Mail: urkunden@bonn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bonn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bonn

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtsgültige Dokumente, welche den Beweis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten maßgebliche Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Bonn geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Bonn beantragen.

Anbei zahlreiche grundlegende Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. In der Regel verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, jedoch können gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Standesamt Bonn das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung diverse Kategorien von Geburtsurkunden, so wie die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde dient als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird eingesetzt zu vielfältige Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Bonn einen Ersatz anfordern. Hierfür sind erforderlich üblicherweise persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, sowie die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es geboten sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bonn

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine amtliche, meistenteils legitim rechtmäßige, gestärkte Begründung eines Verbunds zweier Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Trauung bei der Behörde in Bonn anzeigen und die hierbei wichtigen Unterlagen zu beziehen. Unbedingt sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Bonn vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Bonn antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit die Behörde sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann dazu ein paar Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Verehelichung verbindlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben vom Standesamt. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original der Behörde vorliegen, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Dokumente gewünscht sein! Das Stadtbüro in Bonn berät Sie gerne.

Fristen

Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Besorgung der benötigten Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Bonn

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Köln

Kreis

Höhe
60 m ü. NHN

Fläche
141,06 km2

Einwohner
331.885 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
2353 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
0228

KFZ Kennzeichen
BN

Gemeindeschlüssel
05 3 14 000

Landesportal

Landesportal
Nordrhein-Westfalen

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