Adresse und Kontaktdaten vom
Standesamt Bergisch-Gladbach
Standesamt Bergisch-Gladbach
Stadthaus Konrad-Adenauer-Platz 9
51465 Bergisch-Gladbach
Mail: standesamt@bergischgladbach.de
Website: bergischgladbach.de
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Heirat im Standesamt Bergisch-Gladbach
Definition
Eine Trauung benennt eine dokumentierte, gewöhnlich gesetzlich statthafte, gesicherte Begründung einer Vereinigung beider Menschen.
Beschreibung
Die Personen müssen die Heirat beim Standesamt Bergisch-Gladbach aufnehmen und die zu diesem Zweck relevanten Nachweise. besorgen. Generell sollten Sie eigenhändig beim Standesamt Bergisch-Gladbach vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser seinen Partner durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Bergisch-Gladbach antreten können, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.
Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.
Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Eintragung der Trauung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein erneutes Anmelde-Verfahren erforderlich.
Basisdaten
Bergisch-Gladbach
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Köln
Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Höhe
100 m ü. NHN
Fläche
83,09 km²
Einwohner
111.966 (31. Dez. 2018)
Bevölkerungsdichte
1348 Einwohner je km²
Postleitzahl
51427, 51429, 51465, 51467, 51469
Vorwahl
02202, 02204, 02207
KFZ Kennzeichen
GL
Gemeindeschlüssel
05 3 78 004
Website
bergischgladbach.de
Bürgermeister
Lutz Urbach (CDU)
Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland geschieden, so beachtet man: Eine Auslandsscheidung ist in der Regel nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bestätitigt wurde Unterschiede zählen nur, wenn das Ehebündnis im Heimatland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es anzuraten, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und womöglich weitere Dokumente eingeholt werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem die neue Ehe beschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
- Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder andere gerichtlichen Entscheidungen beendet sein.
Sind Sie in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?
In diesen Fällen ist eine Ehe augeschlossen.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme erlauben.
Stammen Sie von einem anderen Land?
Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Befreiung durch das Oberhaupt des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.
Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Standesamt die Eheerlaubnis die Ehewilligen festmachen und einen konkreten Zeitpunkt für die Trauung festmachen.
Unterlagen
In der Regel sind folgende Dokumente vorzulegen:
Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Vollährigkeit erreicht haben und Deutsche sind.
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate), können sie hier anfordern: Zum Online-Formular
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate), können Sie hier anfordern: Zum Online-Formular
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Urkunde durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister oder Lebenspartnerschaft eingeholt werden.
Allgemeine Hinweise
- Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!
- Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In speziellen Gegebenheiten können andersartige Unterlagen wichtig sein! Ihr Trauamt in Bergisch-Gladbach klärt Sie über Unklarheiten auf.
Voraussetzungen
Persönliches Aufsuchen der Heiratswilligen beim Standesamt Bergisch-Gladbach. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen in geschriebener Form dazu befähigen, die Hochzeit zu melden. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten angemeldet werden.
Fristen
Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Bergisch-Gladbach schlauzumachen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der erforderlichen Dokumente zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Bergisch-Gladbach
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Köln
Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Höhe
100 m ü. NHN
Fläche
83,09 km²
Einwohner
111.966 (31. Dez. 2018)
Bevölkerungsdichte
1348 Einwohner je km²
Postleitzahl
51427, 51429, 51465, 51467, 51469
Vorwahl
02202, 02204, 02207
KFZ Kennzeichen
GL
Gemeindeschlüssel
05 3 78 004
Website
bergischgladbach.de
Bürgermeister
Lutz Urbach (CDU)