Standesamt Bergheim

Anschrift

Standesamt Bergheim
Bethlehemer Str. 9-11
50126 Bergheim


Mail:
standesamt@bergheim.de

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Öffnungszeiten*:

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 13:30 – 17:45
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bergheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 22 71) 89-0
E-Mail: standesamt@bergheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bergheim.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bergheim

Definition

Eine Heirat beschreibt eine erklärte, vorwiegend zulässig geregelte, festgemachte Basis einer Vereinigung zweier zusammengehörender Personen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Trauung bei der Behörde in Bergheim einleiten und die hierfür unerlässlichen Dokumente erhalten. Unbedingt müssen Sie selber bei der Behörde in Bergheim auftreten. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann dieser, die andere Person in geschriebener Form zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht in Bergheim sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter kann hierfür ein paar Fragen an das Paar richten.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Trauung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung der Behörde. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Heiratswilligen beim Heiratsamt Bergheim. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner in geschriebener Form beauftragen, die Ehenschließung zu melden. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Bergheim angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, so heißt das: Die Ehescheidung im Ausland ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV genehmigt wurde Diskrepanzen zählen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zu empfehlen, zur rechten Zeit den benötigten Antrag abzugeben weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und womöglich weiterte Unterlagen erbracht werden müssen. Beim Beantragen ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.

  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Beschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgelöst sein.

 

Sind Sie in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. nicht erlaubt.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme erlauben.

Stammen Sie aus dem Ausland?

Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch das Oberhaupt des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen eruieren und einen fixen Termin für die Trauung festmachen.

Unterlagen

Gewöhnlich sind folgende Schreiben vorzuzeigen:

 Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Urkunde durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können andere Belege erforderlich sein! Das Standesamt in Bergheim berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Bergheim zu informieren, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Besorgung der notwendigen Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten
Bergheim

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Köln

Kreis

Höhe
72 m ü. NHN

Fläche
96,34 km2

Einwohner
61.807 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
642 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
BM

Gemeindeschlüssel
05 3 62 008

Bürgermeister
Volker Mießeler (CDU)

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