Standesamt Arnstadt

Anschrift

Standesamt Arnstadt
Markt 1
99310 Arnstadt


Mail:
standesamt@arnstadt.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Arnstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 36 28) 74 58 35
E-Mail: standesamt@arnstadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Arnstadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Arnstadt

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtliche Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Papiere enthalten maßgebliche Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Arnstadt geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Arnstadt eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei einige wenige allgemeine Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Meistens übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, trotzdem können gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht das Amt Arnstadt die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung unterschiedliche Typen von Geburtsnachweisen, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) oder die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird verwendet bei mannigfaltige Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Wenn die Urkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Arnstadt eine neue Urkunde anfordern. Zu diesem Zweck sind erforderlich üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, und auch die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es nötig sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Arnstadt

Definition

Eine Verehelichung benennt eine erklärte, weitgehend rechtlich statthafte, untermauerte Erklärung einer Vereinigung von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Heirat beim Standesamt Arnstadt einleiten und die zu diesem Zweck notwendigen Unterlagen zu besorgen. Unbedingt sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Arnstadt auftauchen. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt seinen Partner durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist zwingend, damit das Amt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte kann dazu ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Trauung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original der Behörde vorliegen, Abzüge werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können andere Unterlagen relevant sein! Ihr Stadtbüro in Arnstadt ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Arnstadt

Bundesland
Thüringen

Regierungsbezirk

Kreis
Ilm-Kreis

Höhe
288 m ü. NHN

Fläche
104,99 km2

Einwohner
27.330 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
260 Einwohner je km2

Postleitzahl
99310

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
IK, ARN, IL

Gemeindeschlüssel
16 0 70 004

Landesportal

Landesportal
Thüringen

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Stadtgeschichte Standesamt

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